
Hilde Mattheis, Gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
Die Einführung der Sozialen Pflegeversicherung hat sich bewährt. Sie genießt in der Gesellschaft hohe Akzeptanz. Nun muss der Pflegebegriff kommen.
Im April 1994 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. 20 Jahre Pflegeversicherung haben sich bewährt. Pflegebedürftigkeit wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert und das Pflegerisiko sozialstaatlich abgesichert. Dieser Beschluss war ein sozialpolitischer Meilenstein. Die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung genießt in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Dieser Aufgabe muss die Pflegeversicherung auch in Zukunft gerecht werden.